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IMMOBILIEN M. SCHÖNENBRÜCHER

Kauf - Miete - Bewertung

Geschäftsbedingungen der Immobilien M. Schönenbrücher
Geschäftsführerin: Margret Schönenbrücher

  1. Unsere Dienste als Makler bieten wir Ihnen mit jeder Offerte an - mündlich oder schriftlich. Ein Maklervertrag kommt zustande, indem Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und mit uns oder dem Eigentümer Kontakt aufnehmen und von unserem Haus oder dem Eigentümer weitere Informationen zu dem von Ihnen gewünschten Objekt erhalten.
  2. Die Vermittlungs- und Geschäftsangebote sind unverbindlich und freibleibend. Unsere Angebotsunterlagen basieren auf uns erteilten Informationen. Daher können wir für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
  3. All unsere Angebote sind streng vertraulich zu behandeln und nur für den Adressaten bestimmt. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung unsererseits nicht an Dritte weitergeben werden.
  4. Als Empfänger unserer Angebote können Sie sich nur dann auf vorherige Kenntnis berufen, wenn Sie uns dies innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Angebotes schriftlich mitteilen und gleichzeitig den Nachweis dafür erbringen. Andernfalls gilt die Übersendung des Angebots als ursächlich/mitursächlich, wenn das betreffende Objekt später vom Empfänger des Angebotes, von einem seiner Angehörigen oder einem anderen mit ihm in Zusammenhang stehenden Dritten erworben bzw. übernommen wird.
  5. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte erneut zugetragen, sind Sie verpflichtet, dem Anbietenden Ihre Vorkenntnisse mitzuteilen und etwaige Maklertätigkeiten Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
  6. Die angegebene Courtage ist von uns verdient mit Abschluß des Kaufvertrages über das von uns angebotene Objekt, auch wenn wir bei dem Objekt keine eigene Dienstleistung erbracht haben. Die Courtage wird berechnet anhand des vereinbarten bzw. beurkundeten Kaufpreises und ist fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages und Zuteilung einer entsprechenden Rechnung unsererseits. Die Provision/Courtage beträgt, soweit nichts anderes vereinbart oder angegeben ist, 3 % des Gesamtpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Vermietungen von Wohnungen/Häuser beträgt die gesetzliche Provision das 2fache der Monatsmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision ist fällig mit Abschluß des vermittelten Geschäfts.
  7. Es ist uns gestattet, mit anderen Maklern Objekte zu vermarkten. Sie sind damit einverstanden, daß wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind.
  8. Wir bitten, Besichtigungen nur nach vorheriger Absprache mit uns vorzunehmen.

Stand 12/2009